Garantieoption "Pick Up & Return"

Genügt die Standard-Garantie nicht um das individuelle Bedürfnis abzudecken, kann eine "Pick-up & Return" Garantie für die Dauer von 3 Jahren oder von 4 Jahren gewählt werden.

Der Abhol- & Rückliefer-Service einer "Pick-up & Return" Garantie bietet den Komfort, dass der defekte Computer abgeholt, repariert und betriebsbereit an den Einsatzort zurückgeliefert wird. Im Service enthalten sind der Abhol- & Rückliefer-Service, die Reparatur, die notwendigen Ersatzteile und die Arbeitszeit des Technikers.  
 
Reparaturen werden bei brentford ag sofort vorgenommen, in der Regel am Tag des Eintreffens des defekten Artikels. Üblicherweise beträgt die Reparaturdauer 1 bis 3 Tage. 
 

Konditionen "Pick Up & Return" Garantie


1. Dauer der Garantie

Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum/Rechnungsdatum und ist fortlaufend gültig bis zum Ablauf der definierten Frist.  

2. Leistungsumfang und Reaktionszeiten

Pickup-Service: Bei einer Störungsmeldung bis 15:00 Uhr kann der Computer ab dem darauffolgenden Arbeitstag oder zu einem späteren Zeitpunkt durch die Spedition abgeholt werden.

Logistik: Die Organisation sowie die Kosten für Abholung und Rücklieferung des Systems werden von der brentford ag übernommen.

Verpackungspflicht: Der Kunde ist vollumfänglich für eine sachgerechte und sichere Verpackung des Systems verantwortlich, um Transportschäden zu vermeiden.

Geltungsbereich: Diese Vereinbarung gilt ausschliesslich für offizielle Werktage (Montag bis Freitag). Samstage, Sonntage sowie kantonale und eidgenössische Feiertage sind von dieser Fristregelung ausgenommen.

3. Störungsmeldung und Fehlerdiagnose

Meldung: Die Meldung einer Störung hat telefonisch oder per Reparaturformular mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Seriennummer des Systems zu erfolgen.

Erstdiagnose: Jede Meldung löst eine obligatorische Erstdiagnose durch unsere Spezialisten aus (Remote oder telefonisch).

Auftragserteilung: Die Abholung erfolgt basierend auf den Ergebnissen dieser Diagnose. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fehlerbeschreibung und allfälligen Vorab-Tests im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken.

4. Durchführung der Instandstellung (Best Effort)

Transport: Der Computer trifft in der Regel am ersten Arbeitstag nach der Abholung bei der brentford ag ein.

Reparatur: Die Behebung des Problems in unserer Werkstatt erfolgt nach dem «Best Effort»-Prinzip so schnell wie möglich (in der Regel in 1 - 3 Tagen).

Rücksendung: Die Auslieferung per Spedition erfolgt am Folgetag nach Abschluss der Reparaturarbeiten.

5. Ersatzteile und Komponenten

Verfügbarkeit: Falls ein benötigtes Ersatzteil wider Erwarten nicht sofort lieferbar ist, wird eine bestmögliche Instandstellung vorgenommen oder die Reparatur verzögert sich entsprechend. Der endgültige Austausch der Komponente erfolgt zeitnah nach Erhalt des Ersatzteils.

Gleichwertigkeit: Die brentford ag behält sich das Recht vor, im Austausch gleichwertige oder leistungsfähigere Komponenten einzusetzen, sofern die originale Komponente nicht verfügbar ist.

6. Voraustausch für defekte Komponenten

Wenn gewünscht, kann ein Voraustausch einzelner defekter Komponenten vorgenommen werden, sodass die Lieferung der Ersatzkomponente am Folgetag erfolgt (sofern die Komponente kundenseitig getauscht werden kann).

Wird ein Voraustausch für einen Artikel vorgenommen, der sich als nicht defekt erweist, wird der neue Artikel in Rechnung gestellt. Schäden durch unsachgemässen Austausch durch den Kunden sind von der Garantie ausgenommen.

7. Haftungsausschluss

Betriebsausfall: Die brentford ag haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn (Business Interruption), die durch den Systemausfall oder die Dauer der Reparatur entstehen.

Datensicherung: Die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung liegt vollumfänglich beim Kunden.

Keine Garantieverlängerung: Durch eine Garantiereparatur wird die ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert; es gelten die Konditionen gemäss Originalrechnung.


8. Einschränkung der Reaktionszeiten

Die Abhol- und Lieferzeiten können nicht garantiert werden, wenn externe Faktoren dies verhindern, insbesondere:

Elementare äussere Einflüsse (Hochwasser, extreme Wetterbedingungen etc.).

Behinderungen durch Verkehrsverhältnisse (Stau, Unfälle) oder technische Defekte an Fahrzeugen der Spedition.

9. Service- und Reparaturbeschränkungen

Von der Garantiedeckung ausgeschlossen sind:

  • Installation und Konfiguration des Betriebssystems (Ausnahme ist Wiederherstellung des Auslieferungszustandes) oder sonstiger, anderer Softwareanwendungen.
  • Probleme und Inkompatibilitäten verursacht von Software Anwendungen.
  • Fehlersuche bei Vernetzungs- und Kompatibilitätsproblemen mit Drittprodukten bzw. Produkten anderer Hersteller sowie Zubehör.
  • Systeme mit Standort ausserhalb der Schweiz / Lichtenstein.
 
Zudem sind Schäden jeglicher Art, die auf die folgenden Ursachen zurückzuführen sind, von der Garantie ausgeschlossen.

  • Einbau von Fremdkomponenten, Störungen durch Peripheriegeräte, unsachgemässe Nutzung oder Bedienungsfehler.
  • Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter ohne Autorisierung durch brentford ag.
  • Fehlerhafte Wartung seitens Dritter.
  • Störungen der Geräte bei Stromausfall, Ableitströmen, fehlender EMV-Verkabelung (Elektromagnetische Verträglichkeit) oder durch ähnliche Gründe.
  • (Transport-) Unfälle, Sturm, Blitz, Feuer, Wasser oder andere Flüssigkeiten oder Fälle höherer Gewalt.
  • Nicht autorisierte Systemveränderungen wie Änderungen an den BIOS-Einstellungen, Firmware-Updates, Programme zur Fehlerbeseitigung jeglicher Art (zB. Servicepacks, Bugfixes, Hotfix).
  • Nicht sachgerechte Nutzung der Systemkapazität oder -leistung sowie ungeeignete Betriebsumgebung.
 
Weist das bei brentford ag zur Reparatur angemeldete System mindestens zwei Mängel auf, von denen jedoch nur einer unter die definierten Garantieleistungen fällt, besteht lediglich ein Anspruch auf Reparatur des gedeckten Schadens. In diesem Fall behält sich brentford ag vor im Rahmen eines Kostenvoranschlages mehrere Optionen bezüglich des weiteren Vorgehens anzubieten sowie entsprechende Bearbeitungskosten zu erheben. 
 
Wird ein "Pickup und Return" Garantiefall angemeldet für einen Computer, der keinen Hardware Defekt aufweist oder die Garantie aufgrund Missachtung der genannten Punkte nicht mehr gültig ist, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200.00 in Rechnung gestellt.

Sofort-Reparatur - die schnellste Option

Wenn ein defekter PC zu uns gebracht wird, wird die Reparatur sofort vorgenommen. Oft kann der PC nach einer kurzen Wartezeit gleich wieder mitgenommen werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf um einen Termin für eine Sofort-Reparatur zu vereinbaren. Für eine Sofort-Reparatur werden keine Mehrkosten berechnet.