Garantieoption "On Site"
Der Qualitätsstandard von brentford Systemen ist überdurchschnittlich hoch, deshalb ist auch mit einer "Bring-in" Garantie eine hohe Verfügbarkeit eines Computers sichergestellt. Genügt die Standard-Garantie nicht um das individuelle Bedürfnis abzudecken, kann eine "Pick-up & Return" oder eine Premium "On Site" Garantie gewählt werden.
Die folgenden Bedingungen regeln die Vor-Ort Garantieleistungen der brentford ag.
Servicebeschreibung "On Site" Garantie - Servicelevel NBD / nächster Werktag
1. Dauer der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum/Rechnungsdatum und ist fortlaufend gültig bis zum Ablauf der definierten Frist.
2. Leistungsumfang und Reaktionszeiten
Next Business Day Service: Bei einer Störungsmeldung bis 11:00 Uhr erfolgt der Einsatz eines qualifizierten Technikers vor Ort am darauffolgenden Arbeitstag bzw. einen Tag später wenn die Meldung nach 11 Uhr erfolgt.
Geltungsbereich: Diese Vereinbarung gilt ausschliesslich für offizielle Werktage (Montag bis Freitag). Samstage, Sonntage sowie kantonale und eidgenössische Feiertage sind von dieser Fristregelung ausgenommen.
2. Störungsmeldung und Fehlerdiagnose
Meldung: Die Meldung einer Störung hat telefonisch oder per Reparaturformular mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Seriennummer des Systems zu erfolgen.
Erstdiagnose: Jede Meldung löst eine obligatorische Erstdiagnose durch unsere Spezialisten aus (Remote oder telefonisch).
Einsatzplanung: Der Vor-Ort-Einsatz erfolgt basierend auf den Ergebnissen dieser Diagnose. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fehlerbeschreibung und allfälligen Vorab-Tests im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken.
3. Durchführung der Instandstellung
Best Effort: Die Behebung des Problems vor Ort erfolgt nach dem «Best Effort»-Prinzip. Wir setzen alles daran, die volle Funktionalität des Systems unmittelbar wieder herzustellen.
Werkstatt-Reparatur: Sollte eine abschliessende Diagnose vor Ort nicht möglich sein oder erweist sich die Fern-Fehleranalyse als unzutreffend, sodass eine Vor-Ort-Reparatur ausgeschlossen ist, wird das System zur vertieften Analyse und Reparatur in unsere Werkstatt mitgenommen. Nach erfolgter Instandstellung wird der Computer schnellstmöglich wieder ausgeliefert.
4. Ersatzteile und Komponenten
Verfügbarkeit: Falls ein benötigtes Ersatzteil wider Erwarten nicht sofort lieferbar ist, wird eine bestmögliche provisorische Instandstellung vorgenommen. Der endgültige Austausch der Komponente erfolgt zeitnah nach Erhalt des Ersatzteils.
Gleichwertigkeit: Die brentford ag behält sich das Recht vor, im Austausch gleichwertige oder leistungsfähigere Komponenten einzusetzen, sofern das Originalbauteil nicht verfügbar ist.
5. Voraustausch für defekte Komponenten
Wenn gewünscht wird ein Voraustausch der defekten Komponente vorgenommen, so dass die Lieferung der Ersatzkomponente am Folgetag erfolgt.
Wird ein Voraustausch für einen Artikel vorgenommen, der nicht defekt ist, wird der neue Artikel in Rechnung gestellt. Schäden, die durch den Austausch einer defekten Komponente entstehen, sind von den Garantieleistungen ausgenommen.
6. Haftungsausschluss
Betriebsausfall: Die brentford ag übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn (Business Interruption), die durch Systemausfälle während der Dauer der Reparatur oder des Wartungseinsatzes entstehen.
Datensicherung: Die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung liegt vollumfänglich beim Kunden.
Keine Garantieverlängerung: bei einer Garantiereparatur ist eine Garantieverlängerung ausgeschlossen, die Garantiedauer gemäss Rechnungskonditionen bleibt bestehen.
7. Einschränkung Reaktionszeiten
Die Reaktionszeit kann nicht garantiert werden wenn einer der folgenden Faktoren eintritt:
- Elementare, äussere Einflüsse der Umwelt (wie Hochwasser, Steinschlag etc.)
- Behinderung durch Verkehrsverhältnisse (Stau)
- Behinderung durch technische Schäden auf dem Anfahrtsweg (Unfall, Defekt des Fahrzeugs)
8. Service-/Reparaturbeschränkungen
Von der Garantiedeckung ausgeschlossen sind:
- Installation und Konfiguration des Betriebssystems (Ausnahme ist Wiederherstellung des Auslieferungszustandes) oder sonstiger, anderer Softwareanwendungen.
- Probleme und Inkompatibilitäten verursacht von Software Anwendungen.
- Fehlersuche bei Vernetzungs- und Kompatibilitätsproblemen mit Drittprodukten bzw. Produkten anderer Hersteller sowie Zubehör.
- Systeme mit Standort ausserhalb der Schweiz / Lichtenstein.
- Einbau von Fremdkomponenten, Störungen durch Peripheriegeräte, unsachgemässe Nutzung oder Bedienungsfehler.
- Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter ohne Autorisierung durch brentford ag.
- Fehlerhafte Wartung seitens Dritter.
- Störungen der Geräte bei Stromausfall, Ableitströmen, fehlender EMV-Verkabelung (Elektromagnetische Verträglichkeit) oder durch ähnliche Gründe.
- (Transport-) Unfälle, Sturm, Blitz, Feuer, Wasser oder andere Flüssigkeiten oder Fälle höherer Gewalt.
- Nicht autorisierte Systemveränderungen wie Änderungen an den BIOS-Einstellungen, Firmware-Updates, Programme zur Fehlerbeseitigung jeglicher Art (zB. Servicepacks, Bugfixes, Hotfix).
-
Nicht sachgerechte Nutzung der Systemkapazität oder -leistung sowie ungeeignete Betriebsumgebung.